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Sitzverlegung nach Marokko: Alle Schritte!
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Um einen eingetragenen Firmensitz nach Marokko zu verlegen, ist es unerlässlich, Verwaltungsverfahren durchzuführen. Insbesondere ist die Anfertigung eines Protokolls über die Hauptversammlung einschließlich des Sitzbeschlusses der Gesellschaft, die Sicherstellung der Nutzungsberechtigung der Gesellschaft am neuen Sitz und die Abgabe einer Änderungserklärung im Handelsregister erforderlich. Dieser Bericht ist beim Finanzamt anzumelden und bei der Geschäftsstelle des Handelsgerichts einzureichen.

  • Erstellung des Protokolls der Generalversammlung über den Sitzverlegungsbeschluss

  • Änderungserklärung zum Handelsregister

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Die Schritte für die Verlegung des eingetragenen Firmensitzes in Marokko umfassen:

  • Beschlussfassung über die Sitzverlegung;

  • Die Erstellung des Versammlungsprotokolls des Übertragungsbeschlusses;

  • Die Änderung der Satzung für die Aktualisierung;

  • Einholung einer neuen Gewerbesteuerbescheinigung;

  • Die Aufhebung der alten Gewerbesteuer;

  • die Änderungserklärung im Handelsregister;

  • Einfügen von Mitteilungen in ein Journal für juristische Bekanntmachungen;

  • Einfügn Bekanntmachung im Amtsblatt.

Gut zu wissen : Um die Verfahren zu vereinfachen und die geltenden Rechtsvorschriften einhalten zu können, ist der Einsatz eines Wirtschaftsprüfers wichtig. Ein Wirtschaftsprüfer ist ein Freiberufler, dessen Tätigkeit gesetzlich geregelt ist (15-89). Um seine Tätigkeit auszuüben, muss ein Wirtschaftsprüfer im Vorstand des Verbandes der Wirtschaftsprüfer eingetragen sein. 

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Wenn Ihnen diese Formalitäten kompliziert erscheinen, können Sie die Bearbeitung Ihrer Akte de  anvertrauen.Sitzverlegung beiLEC.ma.

Die notwendigen Formalitäten für eine Sitzverlegung in Marokko 

Die Verlegung des Sitzes einer Gesellschaft ist eine Entscheidung, die einem gewissen Formalismus folgen muss. Um den Hauptsitz Ihres Unternehmens erfolgreich nach Marokko zu verlegen, sind mehrere Schritte zu befolgen. Diese Schritte können je nach Transferstandort variieren.

1. Verlegung des eingetragenen Sitzes nach Marokko in dieselbe Abteilung wie das Handelsgericht, in dem die besagte Gesellschaft registriert ist (aus derselben Gerichtsbarkeit)

 

  • Entscheidung fällen

Der erste Schritt ist die Entscheidung über die Sitzverlegung. Daher ist über das Prinzip der Verlegung und den Standort des neuen Hauptsitzes zu entscheiden. 

 

  • Entscheidungsfindung handeln

 

Wenn die Sitzverlegung beschlossen ist, empfiehlt es sich, einen Bericht der Generalversammlung zu verfassen, der den Beschluss des Sitzes der Gesellschaft enthält, mit dem Hinweis, dass die Mehrheit der Gesellschafter der Verlegung grundsätzlich und in Bezug auf das Neue zugestimmt hat Platz. Die Quorum- und Mehrheitsbedingungen sind diejenigen, die für die Änderung der Satzung erforderlich sind (mindestens 75 %). 

 

Ist der Beschluss gefasst und aktenkundig gemacht worden, ist es erforderlich, den Beschluss zu veröffentlichen, damit Dritte den neuen Sitz kennen. Es ist ratsam, eine rechtliche Bekanntmachung in einer für das betreffende Ressort zugelassenen rechtlichen Bekanntmachungszeitung beizufügen.

 

  • Aktualisierung der Satzung der Gesellschaft

Die Verlegung des Sitzes erfordert die Aktualisierung der Satzung der Gesellschaft. Dazu ist es erforderlich, die Satzung zu ändern, um sie zu aktualisieren.

 

  • Erstellung der Akte und Übermittlung an die Kanzlei

Wenn alle diese Schritte abgeschlossen sind, muss nur noch die Akte zur Sitzverlegung vorbereitet und an die Geschäftsstelle des zuständigen Handelsgerichts gesendet werden, das für die Bearbeitung der Akte und die Zusendung eines aktualisierten Musters J der Gesellschaft _cc781905-5cde zuständig ist -3194-bb3b-136bad5cf58d_ mit der neuen Adresse.

Die Akte muss vollständig sein, um sie bei der Kanzlei einzureichen, andernfalls wird die Akte abgelehnt mit der Verpflichtung, sie innerhalb von 15 Tagen zu vervollständigen. Ist dies nicht der Fall, wird der Antrag storniert und die Formalitäten müssen von vorne wiederholt werden.

 

Die Datei zur Übertragung des Sitzes muss die folgenden Elemente enthalten:​

  • 1 Original des Protokolls der außerordentlichen Hauptversammlung einschließlich des Beschlusses der Hauptverwaltung der Gesellschaft

  • 1 Kopie dieses Berichts, beglaubigt durch die Geschäftsstelle des Handelsgerichts

  • 1 Original der Gewerbesteuermeldebescheinigung

  • 1 einfache Kopie dieser Gewerbesteuerbescheinigung

  • 1 Original der Erklärung (Muster 4-1), unterzeichnet und beglaubigt vom Manager

  • 2 beglaubigte Kopien dieser Erklärung

  • 2 Kopien des (neuen) Pacht- oder Pachtvertrags oder des Eigentumsnachweises, beglaubigt von der Geschäftsstelle des Handelsgerichts

  • 1 einfache Kopie der Identität des Antragstellers (des Managers)

 

Diese Unterlagen sind an die Geschäftsstelle des Handelsgerichts der Abteilung des neuen Hauptsitzes (im Falle eines Abteilungswechsels des Hauptsitzes) zu senden.

2. Verlegung des eingetragenen Sitzes nach Marokko außerhalb der Abteilung des Handelsgerichts, von der die besagte Gesellschaft derzeit abhängig ist (außerhalb der Gerichtsbarkeit)

Das Verfahren zur Verlegung des eingetragenen Sitzes außerhalb der Abteilung des Handelsgerichts, von der die besagte Gesellschaft derzeit abhängig ist, ist dasselbe wie wenn die Gesellschaft in derselben Abteilung verbleibt. Es gibt jedoch einen Unterschied, der berücksichtigt werden sollte.

 

In der Tat,wenn die Zentrale die Abteilung wechselt, sollten zwei rechtliche Ankündigungen veröffentlicht werden: 

 

  • Eine erste rechtliche Ankündigungin einer Zeitung autorisierter Rechtsmitteilungen in der Abteilung der ehemaligen Hauptverwaltung; 

  • Eine zweite gesetzliche Ankündigungin einer Zeitschrift der Abteilung der neuen Zentrale.

 

Für die weiteren Stufen der Sitzverlegung bleiben sie unverändert.

Die Datei zur Übertragung des Sitzes muss die folgenden Elemente enthalten: 

  • 1 Original des Protokolls der außerordentlichen Hauptversammlung mit dem Beschluss des Sitzes der Gesellschaft;

  • 1 vom Gerichtsschreiber des Handelsgerichts beglaubigte Kopie dieses Berichts;

  • 1 Original der von allen Gesellschaftern unterzeichneten Satzung der Gesellschaft mit Angabe der Adresse des neuen Sitzes;

  • 1 von der Geschäftsstelle des Handelsgerichts beglaubigte Ausfertigung dieser Satzung;

  • 1 Kopie des Modells J vom ehemaligen Gericht, von dem das genannte Unternehmen abhängig war;

  • 1 Original der Gewerbesteuermeldebescheinigung;

  • 1 einfache Kopie dieses Zertifikats;

  • 2 Kopien der CIN, der Aufenthaltskarte oder des Reisepasses des Managers;

  • 1 Original der Erklärung (Muster 2), unterzeichnet und beglaubigt vom Manager;

  • 2 Kopien dieser Erklärung, beglaubigt von der Geschäftsstelle des Handelsgerichts; 

  • 2 Kopien des (neuen) Pacht- oder Pachtvertrags oder des Eigentumsnachweises, beglaubigt von der Geschäftsstelle des Handelsgerichts;

  • 1 einfache Kopie der Identität des Antragstellers (des Managers)

Und die einzureichenden Unterlagen beim ehemaligen Amtsgericht:  

  • 1 Original des Protokolls der außerordentlichen Hauptversammlung einschließlich des Beschlusses der Hauptverwaltung der Gesellschaft

  • 1 Kopie dieses Berichts, beglaubigt durch die Geschäftsstelle des Handelsgerichts

  • 1 Original der Erklärung (Muster 4-1), unterzeichnet und beglaubigt vom Manager

  • 2 beglaubigte Kopien derselben Erklärung

  • 1 Registrierungsbescheinigung, ausgestellt vom Sekretär des Sachbearbeiters, in den das Unternehmen verlegt wird

  • 1 einfache Kopie der Identität des Antragstellers (des Managers)


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Les formalités transfert de siège social au Maroc
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